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Einreiseinformationen

 

Einreise in die USA

  • Einschränkungen bei der Mitnahme von Pulver im Handgepäck ab Ende Juni 2018 mehr
  • Visa Waiver Program der USA: schärfere Einreisebestimmungen mehr
  • USA: Einschränkungen beim „Visa Waiver Program“ mehr
  • USA: Erweiterte Anforderungen bei der Beantragung oder Verlängerung von ESTAs mehr
  • Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen bei USA- und UK-Flügen angekündigt mehr
  • APIS (Advance Passenger Information System) mehr
  • APC (Automated Passport Control) mehr
  • ESTA (Electronic System for Travel Authorization) mehr
  • Europapass (maschinenlesbarer Reisepass) mehr
  • Global Entry für Vielreisende mehr
  • Secure Flight (Passagierdaten / Passenger Data Screening)
    Deutsche Version / English Version
  • VWP (Visa Waiver Programm) mehr

Einschränkungen bei der Mitnahme von Pulver im Handgepäck ab Ende Juni 2018

Die US-amerikanische TSA (Transportation Security Administration) führt ab dem 30.06.2018 eine neue sog. "Powder Rule" ein. Demnach sollen pulverartige Substanzen (z.B. Kosmetik, Kaffee, Gewürze, etc.) über 350 Milliliter im Handgepäck auf allen Flügen in die USA einer genaueren Prüfung unterzogen werden. Für Babynahrung und Medikamente soll es Ausnahmen geben. Finden die Prüfer aber nicht eindeutig heraus, worum es sich handelt, wird das Pulver einbehalten. Fluggesellschaften raten daher, Pulversubstanzen über 350 Milliliter mit dem Gepäck einzuchecken und nicht im Handgepäck mitzuführen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
CNN
TSA


Visa Waiver Program der USA: schärfere Einreisebestimmungen

Seit dem 1. April 2016 erfordern Änderungen am US Visa Waiver Program (VWP), dass Reisende zusätzlich zu einem ESTA (Electronic System for Travel Authorization) über einen biometrischen Reisepass mit Mikrochip („ePass“) verfügen müssen. Reisenden mit einem älteren Pass ohne Mikrochip wird die Einreise verweigert.

Die neue Regelung gilt unabhängig von der Bewilligung eines gültigen ESTAs, dies muss weiterhin vor der Einreise in die USA erfolgt sein. Ein bewilligtes ESTA bedeutet nicht automatisch, dass der Antragsteller einen ePass besitzt, da dies bei der Beantragung eines ESTAs nicht überprüft wird.

Bitte kontrollieren Sie, ob Sie einen biometrischen ePass besitzen bevor Sie in die USA reisen. Reisende, die keinen gültigen ePass haben und in die USA einreisen möchten, sollten Ihren Pass schnellstmöglich ersetzen.
Sie erkennen einen ePass mit Mikrochip an dem universellen ePass-Symbol auf der Vorderseite. Ein Bildbeispiel und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Departments of Homeland Security.


Januar 2016: USA: Einschränkungen beim „Visa Waiver Program“

Zum 21. Januar 2016 ist ein Gesetz zur Änderung des Visa-Waiver-Programms in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Reisende weitestgehend von der Teilnahme am Visa-Waiver-Programm ausgeschlossen sind, falls sie sich nach dem 01.03.2011 im Irak, Iran, Syrien oder Sudan aufgehalten haben oder als Doppelstaater die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen. Reisende, auf die das neue Gesetz zutrifft, müssen dann für die Einreise in die USA ein Visum beantragen. Auch bereits erteilte ESTA-Reisegenehmigungen sollen ihre Gültigkeit verlieren. Für bestimmte Berufsgruppen gelten Ausnahmen.

Am 18.02.2016 wurde dieser Länderkreis um Libyen, Jemen und Somalia erweitert.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung in Deutschland oder unter:
Auswärtiges Amt: www.auswaertiges-amt.de 
US Department of State: travel.state.gov


USA: Erweiterte Anforderungen bei der Beantragung oder Verlängerung von ESTAs

Ab sofort hat das US Department of Homeland Security (DHS) die folgenden, zusätzlichen Fragen bei der Beantragung eines Electronic System for Travel Authorization (ESTA) zur Einreise in die USA eingeführt:

  • weitere Namen des Antragstellers, Aliasnamen
  • zusätzliche Staatsbürgerschaften
  • Namen der Eltern
  • nationale Identifikationsnummern (falls vorhanden)
  • Kontaktinformationen in den USA (E-Mail, Telefon und Adresse)
  • Angaben über den Arbeitgeber (falls vorhanden)
  • Geburtsort

Sind Reisende betroffen, die bereits im Besitz eines gültigen ESTA sind?
Wenn Reisende ein gültiges ESTA haben, können sie dieses nutzen, bis es abgelaufen ist oder ihr Reisepass abläuft. Nur Reisende, die ihr ESTA verlängern oder ein neues ESTA beantragen wollen, müssen die zusätzlichen Fragen beantworten.

Hintergrund
Das ESTA-Verfahren wird bereits seit 2009 für alle Staatsbürger aus Ländern, die an dem Visa Waiver Program (VWP) teilnehmen, angewandt. Eine ESTA-Genehmigung gilt für zwei Jahre oder bis ein Reisepass abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt. US-Bürger oder Reisende aus visapflichtigen Ländern sind von den erweiterten Anforderungen nicht betroffen. Daher ist nicht mit einer signifikanten Beeinträchtigung des Flugbetriebes zu rechnen.

Empfehlung für CWT-Kunden
CWT-Kunden sollten das Ablaufdatum ihres ESTA und ihres Reisepasses überprüfen und sich auf die Beantwortung der neuen Fragen einstellen, wenn sie ein ESTA beantragen müssen.
ESTA können elektronisch über die US Customs and Border Protection Webseite abgeschlossen werden.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren CWT-Kundenbetreuer.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:
Auswärtiges Amt: www.auswaertiges-amt.de
US Customs and Border Protection: help.cbp.gov


Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen bei USA- und UK-Flügen angekündigt (07.07.2014)

Das US Departments of Homeland Security (DHS) hat angekündigt, dass die Sicherheitsmaßnahmen für Direktflüge aus Europa, dem mittleren Osten und Afrika in die USA erhöht werden sollen. Kleidung, Schuhe und elektronische Geräte, darunter insbesondere Mobiltelefone und Smartphones, sollen demnach am Flughafen strenger kontrolliert werden.

Passagiere könnten künftig gebeten werden, ihre elektronischen Geräte zu einer Funktionskontrolle vorübergehend einzuschalten. Bei entladenen Geräten könnte die Mitnahme untersagt werden. Großbritannien hat sich diesen verschärften Sicherheitsregelungen angeschlossen.

Reisende sollten daher den Akku ihres Gerätes ausreichend aufladen, zur Sicherheit ein Ladegerät mit auf Reisen nehmen und genügend Zeit für Umsteigeverbindungen und Sicherheitskontrollen einplanen, da es bei der Abfertigung von USA- und UK-Flügen zu starken Verzögerungen kommen kann.

Weitere Informationen finden Sie unter:

TSA: www.tsa.gov


APIS (Advance Passenger Information System)

Das Erweiterte Passagier-Informationssystem (Advance Passenger Information System - APIS) ist ein automatisiertes System zur Abfrage personenbezogener Daten, die von den USA für die Ein- und Ausreise verlangt werden. Seit dem 4. Oktober 2005 sind alle Fluggesellschaften bei Flügen in die USA gesetzlich zur Übermittlung dieser Daten verpflichtet. Neben den Passdaten sind Angaben zum Land des Hauptwohnsitzes und der vollständigen Adresse während des USA-Aufenthalts erforderlich.

Für Deutschland gibt es ein standardisiertes Formular zum Erfassen der APIS-Daten. Die Daten müssen von den Fluggesellschaften vor dem Abflug in Deutschland an die US-Behörden übermittelt werden.


APC (Automated Passport Control)

Schnellere Einreise mit der Automatischen Passkontrolle (APC) in den USA
An einigen Flughäfen in den USA ist die Nutzung von Kiosk-Systemen „Automated Passport Control“ (APC) möglich. Sie können dadurch Ihre Wartezeit bei der Einreise verkürzen.
Folgende Kriterien sind Voraussetzung für diesen Service:

  • Sie sind ein wiederkehrender Besucher aus einem der Teilnehmerstaaten des "Visa Waiver Programs"
  • Sie haben die USA bereits einmal seit dem Jahr 2008 besucht
  • Sie haben eine gültige ESTA-Registrierung
  • Sie benutzen denselben Pass wie bei Ihrem letzten Besuch

Weitere Informationen unter: www.cbp.gov


ESTA (Electronic System for Travel Authorization)

Alle Staatsbürger deren Länder am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) teilnehmen, die in die Vereinigten Staaten einreisen wollen, benötigen vor dem Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff eine elektronische Reisegenehmigung über ESTA. Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung vorweisen.

Für alle anderen Nationalitäten empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu den zuständigen Behörden. Mehr Informationen finden Sie unter travel.state.gov/.

ESTA ist ein automatisiertes System zur Überprüfung der Berechtigung eines Besuchers, im Rahmen des VWP in die Vereinigten Staaten einzureisen. Gleichzeitig überprüft es, ob diese Reise eine strafverfolgungs- oder sicherheitsrelevante Gefahr darstellt. Die Beantragung einer ESTA-Genehmigung* ist kostenpflichtig und muss über die ESTA-Website elektronisch eingeholt werden. Erforderlich ist die Angabe von Personaldaten wie Name, Geburtsdatum und Passinformationen, sowie Reiseinformationen wie die Flugnummer und die Zieladresse in den Vereinigten Staaten. Außerdem müssen Angaben zur Teilnahmeberechtigung am VWP gemacht werden. Dazu gehören Informationen über ansteckende Krankheiten, Verhaftungen und Verurteilungen für bestimmte Straftaten sowie über den Entzug eines Visums oder etwaige Abschiebungen.

Um das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, empfiehlt das US-Ministerium für innere Sicherheit, ESTA-Anträge spätestens 72 Stunden vor Reisebeginn zu stellen. Die Anträge können jedoch zu einem beliebigen Zeitpunkt vor einer Reise in die Vereinigten Staaten eingereicht werden. Jede erteilte elektronische Reisegenehmigung ist zwei Jahre lang oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses des Antragstellers gültig – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Sollten sich Zieladresse oder Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können die Informationen einfach auf der ESTA-Website aktualisiert werden. In den meisten Fällen stellt das ESTA-System nahezu sofort fest, ob die Einreise möglich ist. Es gibt drei mögliche Antworten auf einen ESTA-Antrag: „Genehmigung erteilt“, „Genehmigung wird bearbeitet“, und „Einreise nicht genehmigt“.

Auch wenn die ESTA-Genehmigung eingeholt wurde, kann es sein, dass in manchen Fällen das Formular I-94W im Flugzeug auszufüllen ist, da bis jetzt nicht alle Fluggesellschaften die ESTA-Genehmigung am Ort bestätigen können.

ESTA-Infoblatt in deutscher Sprache downloaden

* Wir empfehlen einen Ausdruck der ESTA-Genehmigung während der gesamten Reise mitzuführen.


Europapass (maschinenlesbarer Reisepass)

Seit dem 26. Juni 2005 benötigen alle Personen (auch Babys und Kleinkinder), die im Rahmen des VWP in die USA einreisen möchten, einen bordeauxfarbenen maschinenlesbaren Reisepass (Europapass). Besitzer von vorläufigen Reisepässen oder nicht maschinenlesbaren Reisepässen brauchen zur Einreise in die USA ein US-Visum.

Kinderreisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, können für die visafreie Einreise benutzt werden. Kinderreisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, können ebenso wie die alten Kinderausweise für die visafreie Einreise nicht benutzt werden. Diese werden in Deutschland nicht standardmäßig als elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) mit einem integrierten Computerchip ausgestellt, daher wird in diesem Fall ein Visum benötigt. Kinder können jedoch einen regulären elektronischen Reisepass (identisch zum maschinenlesbaren Reisepass/Europapass für Erwachsene) beantragen.

Weitere Informationen auf der Website der US-Botschaft


Global Entry für Vielreisende

Das Sicherheitsprogamm Global Entry beschleunigt die Einreise in die USA erheblich – die entsprechenden Formalitäten können an einem E-Kiosk erledigt werden, ähnlich einem Check-in Automaten. Bislang durften nur Angehörige bestimmter Nationen daran teilnehmen. Nun sind auch deutsche Staatsbürger dafür zugelassen. Das Programm eignet sich primär für Vielreisende und ersetzt nicht die ESTA- Einreiseerlaubnis bzw. ist weiterhin ein Visum notwendig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.germany.info


Secure Flight
(Screeningprogramm von Passagierdaten)

Die US-Sicherheitsbehörden haben „Secure Flight“, ihr Screeningprogramm von Passagierdaten, neu ausgerichtet. Fluggesellschaften müssen bei Flugbuchungen Name, Geburtsdatum und Geschlecht abfragen und direkt an die US-Flugaufsichtsbehörde TSA (Transportation Security Administration) übermitteln. Dort werden die Daten mit verschiedenen Verzeichnissen abgeglichen: mit Listen der staatlichen „Terrorist Screening“-Datenbank, der sogenannten „No Fly“-Liste sowie einem weiteren Verzeichnis für Reisende, die sich einer gesonderten Überprüfung an Flughäfen unterziehen müssen.

Weitere Informationen finden Sie auf der TSA-Website


Secure Flight Passenger Data Mandatory as of 1 November 2010

Since 1 November 2010 the United States Transportation Security Administration (TSA) require all passengers traveling within, to or from the US, or flying over US airspace, to provide Secure Flight Passenger Data. This data must be present in the reservation and conveyed to the airline no later than 72 hours before scheduled departure.

The data consists of:

  • First and last name as it appears in the passport
  • Date of birth
  • Gender
  • Redress Number (if available). This is an ID number assigned by the TSA that serves to distinguish persons with the same or similar name from someone on the watch lists.

Further details on the Secure Flight Program can be found on the TSA-Website


VWP (Visa Waiver Programm)

Das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Programm – VWP) fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für innere Sicherheit. Da Deutschland am VWP teilnimmt, können Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit und maschinenlesbarem Reisepass ohne Visum in die USA einreisen. Dies gilt für einen Zeitraum von 90 Tagen oder weniger zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken.

Weitere Informationen auf der Website der US-Botschaft

*Alle Angaben ohne Gewähr.