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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISEDOKUMENTE

Zuletzt aktualisiert 20. Mai 2015

Zur Bestätigung Ihrer Reisevereinbarungen erhalten Sie von CWT zwei Dokumente per E-Mail:

  • Das Dokument Reiseplan erhalten Sie sofort nach Ihrer Reservierung. In dem Reiseplan sind Ihre Reisewünsche und die Mitteilung aufgeführt, dass CWT die Daten Ihrer Reservierung zum entsprechenden Reiseanbieter weitergeleitet hat.
  • Das Dokument E-Ticket (oder Rechnungsbeleg) erhalten Sie, sobald alle Komponenten Ihrer Reisepläne von dem Reiseanbieter bestätigt wurden. Das E-Ticket enthält Ihre endgültigen Reisevereinbarungen und gilt während der Reise als Buchungsnachweis.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Überprüfen: Bitte überprüfen Sie den Reiseplan und/oder das E-Ticket sofort nach Erhalt.

Ausdruck: Für den Zugang zu Check-in-Bereichen wird gegebenenfalls ein Ausdruck Ihres E-Tickets verlangt.

Bitte prüfen Sie alle Anforderungen zu Ihrer Reise sowie zu Ihrem Zielgebiet: Bitte stellen Sie sicher, dass:

  • Sie über alle notwendigen Einreisedokumente (Reisepass oder anderen Lichtbildausweis, Visum, Impfausweis und ggf. weitere Dokumente) für jede einzelne Destination verfügen
  • Sie alle Sicherheitsanforderungen während der gesamten Reise erfüllen
  • Sie sich mit allen lokalen Bestimmungen bezüglich Reise und Transport, einschließlich Passagier- und Gepäckkontrollverfahren, vertraut gemacht haben

OFFENLEGUNG VOR REISEANBIERTEN

Ihre „CWT“-Reiseagentur („Reiseagentur“) handelt als Vermittler für Dritt-Reiseanbieter, die in Ihren Reisedokumenten genannt werden („Anbieter“) und die Reiseleistungen anbieten oder Reservierungen oder Buchungen für Leistungen annehmen, die nicht direkt von der Reiseagentur bereitgestellt werden (wie zum Beispiel Flug und Bodenbeförderung, Hotelzimmer, Mahlzeiten, Touren, Cruising, usw.) Aus diesem Grund haftet die Reiseagentur nicht im Fall einer Vertragsverletzung oder bei absichtlichen oder fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen seitens des Anbieters, die zu Verlusten, Schäden, Verzögerungen oder Verletzungen für Sie, Ihre Begleiter oder Gruppenmitglieder führen. Soweit auf dem Ticket, dem Rechnungsbeleg oder der Reservierung nicht ausdrücklich der Begriff „garantiert“ genannt ist, leistet die Reiseagentur keine Garantie hinsichtlich der Sätze, Buchungen, Reservierungen, Verbindungen, Planungen oder Bearbeitungen persönlicher Belange durch den Anbieter. Die Reiseagentur haftet nicht für Personenschäden, Sachschäden oder Verluste, die einem Reisenden entstehen im Zusammenhang mit Terroranschlägen, sozialen Unruhen oder Arbeitskämpfen, mechanischen Ausfällen oder Baumängeln oder -problemen, Krankheiten, örtlichen Gesetzen, klimatischen Bedingungen, außerordentlichen Umständen oder Entwicklungen oder anderen Handlungen, Unterlassungen oder Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle der Reiseagentur liegen. Mit Beginn der Reise übernimmt der/die Reisende freiwillig alle mit der Reise verbundenen Risiken, ob sie nun vorhersehbar sind oder nicht. Die Reiseagentur ist nicht verantwortlich für Stornierungen von Leistungen und/oder Rückerstattungen von einem Anbieter oder Beförderer, der Leistungen einstellt. Der Reisende wird hiermit über die oben genannten Risiken, mögliche Insolvenzen in der Reisebranche, Unterbrechungen der medizinischen Leistungserbringung und klimatische Störungen in Kenntnis gesetzt und es wird ihm geraten, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Mit Erhalt von Tickets, Reservierungen oder Buchungen nach Ausstellung stimmt der Reisende den oben genannten Bedingungen zu und verpflichtet sich seiner-/ihrerseits, diesen Inhalt seinen/ihren Mitreisenden oder Gruppenmitgliedern zu übermitteln.

Änderungen oder Stornierungen: Zum Ändern oder Stornieren Ihres Flugplans wenden Sie sich an die Reiseagentur. In dem Fall von Stornierungen senden Sie die nicht verwendeten Tickets zwecks möglicher Gutschrift oder Rückerstattung an uns zurück. Wenn Sie aus irgendeinem Grund Ihren Flug nicht antreten, müssen Sie sofort Ihr Service-Center oder die Fluggesellschaft anrufen. Das ist wichtig für die Rückerstattung. Insbesondere für Exkursionen und reduzierte Tickets bestehen verschiedene Reisebeschränkungen und erhebliche Vertragsstrafen bei Änderungen oder Stornierungen. In vielen Fällen erfolgt keine Rückerstattung. Dort, wo Vertragsstrafen vorgesehen sind, können sie in der Regel den (verbleibenden) Wert des Tickets übersteigen. Machen Sie sich mit diesen Beschränkungen vertraut! Wenn Sie Ihre Reiseroute ändern, versuchen Sie, die Änderungen zusammen mit Ihrer Reiseagentur vorzunehmen, damit unsere Datenbank und die Berichts-Tools mit den Änderungen aktualisiert werden. Wenn Sie bei der Fluggesellschaft Änderungen durchsetzen müssen, bitten Sie die Fluggesellschaft, den Wert Ihres nicht verwendeten Tickets mit dem Kauf eines neuen Tickets zu verrechnen. Wird eine Rückerstattung gezahlt, besorgen Sie sich einen Beleg von der Fluggesellschaft. Wenn Sie garantierte Reservierungen besitzen, die sie ändern oder stornieren wollen, benachrichtigen Sie schnellstmöglich den Reiseanbieter. Einzahlungen und Vorauszahlungen unterliegen den Stornierungsrichtlinien des Reiseanbieters.

Kontaktinformationen: Bestimmte Fluggesellschaften verlangen, dass ihnen Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer) zur Verfügung gestellt werden, damit Sie im Falle einer Flugunregelmäßigkeit/-störung direkt kontaktiert werden können. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre CWT-Profilinformationen auf dem neuesten Stand sind, damit wir diese Informationen an die Fluggesellschaften übermitteln können. Wenn Sie die Angabe Ihrer Kontaktdaten verweigern oder diese den Fluggesellschaften nicht zur Verfügung stehen, kann die Fluggesellschaft die Erstattung von Kosten/Entschädigungszahlungen verweigern oder eine Haftung für Ansprüche aufgrund Ihrer Verweigerung der Angabe von Kontaktdaten ablehnen.

Versicherung: Fluggesellschaften und die Gepäckversicherung des Reiseanbieters bieten gegebenenfalls nur eine geringe Versicherungsdeckung. Ihre persönliche Versicherung deckt unter Umständen nicht im ausreichenden Maße Verluste ab, die bei Stornierung, Unfall, Krankheit, Diebstahl oder Sachschäden anfallen. Wir raten Ihnen dringend, den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung in Erwägung zu ziehen, die solche Risiken abdeckt.

FLUGRESERVIERUNGEN

Rückbestätigung: Wir raten Ihnen, alle Flüge vor dem Abflug und an jedem Punkt einer Zwischenlandung erneut bei den Fluggesellschaften zu bestätigen. Damit erhalten Fluggesellschaften die Möglichkeit, Sie über etwaige Änderungen Ihres Flugs zu unterrichten. Sie sollten Weiter- oder Rückreservierungen an jedem Punkt einer Zwischenlandung erneut prüfen, anderenfalls kann Ihre Reservierung unter Umständen storniert werden (abhängig von der Fluggesellschaft):

  • Inlandflug – mindestens 24 Stunden vor Abflug
  • International – mindestens 72 Stunden vor Abflug

Foto-ID: Die erhöhten Flughafensicherheitsbestimmungen erfordern heutzutage, dass alle Passagiere eine positive Foto-Identifikation vorlegen (zum Beispiel Personalausweis, Führerschein, Reisepass), bevor sie an Bord des Flugzeugs gehen.

Check-in: Die Mindestzeit für den Check-in und die Sicherheitsverfahren sind abhängig von der Fluggesellschaft, dem Flughafen und dem Zielort. Wir empfehlen folgende Check-in-Zeiten (die je nach Fluggesellschaft abweichen können):

  • Inlandflug - 1 Stunde vor Abflug
  • International - 3 Stunden vor Abflug

Hinweis: Erfolgt der Check-in nach Ablauf der oben genannten Zeiten, darf das Anbordgehen verweigert werden.

Gepäckgebühren: Fluggesellschaften erheben gelegentlich Gepäckgebühren, die Änderungen unterworfen sind. Für ausführliche Informationen über Gepäckgebühren klicken Sie bitte hier.

Überbuchung: Flüge können überbucht sein. Wird einer Person auf einem Flug das Anbordgehen verweigert, hat sie gegebenenfalls Anspruch auf Entschädigung. Die Richtlinien für Entschädigung bei verweigertem Anbordgehen sind an allen Ticketschaltern erhältlich und von Land zu Land unterschiedlich.

Bezahlte Tickets: Wenn Ihre Reisevorkehrungen bezahlte Flugtickets vorsehen, die von einem Passagier an einem Schalter einer Fluggesellschaft abgeholt werden sollen, beachten Sie bitte, dass die meisten Fluggesellschaften eine zwingende Bearbeitungsgebühr verlangen, die nicht erstattet wird.

Verlorene Tickets: Verlorene, gestohlene oder zerstörte Papiertickets müssen gezahlt werden, bis ein Ersatz von der ausstellenden Fluggesellschaft erlangt wird, und sind Gegenstand einer von der Fluggesellschaft erhobenen Bearbeitungsgebühr.

REGELUNGEN DES MONTREALER UND WARSCHAUER ABKOMMENS FÜR INTERNATIONALE FLÜGE 

Reiseplan und Beleg bilden das „Passagier-Ticket“ für Zwecke der Regelungen des Montrealer und Warschauer Abkommens („Abkommen“), ausgenommen den Fällen, in denen die Fluggesellschaft den Passagieren ein anderes Dokument aushändigt, das die Anforderungen erfüllt. Wenn die Reise des Passagiers einen letzten Zielort oder einen Zwischenaufenthalt in einem anderen Land als dem Land des Abflugs vorsieht, kann gegebenenfalls das Abkommen angewandt werden, wonach die Haftung von Fluggesellschaften bei Todesfall, Personenschäden und Gepäckverlust und –beschädigung geregelt und in vielen Fällen begrenzt wird. Lesen Sie bitte auch die anderen Hinweise über Haftungsbeschränkung für Passagiere und Gepäck.

Bitte beachten Sie, dass die Sicherheitsgesetze vieler Länder (darunter USA und Kanada) von Fluggesellschaften die Offenlegung der Passagierdaten vor Sicherheits-, Zoll- und Einwanderungsbehörden verlangen. Wenn Sie in eines dieser Länder reisen, werden Ihre personenbezogenen Daten und Ihre Reiseplanungen gegebenenfalls den maßgebenden Behörden dieser Länder offengelegt.

HINWEIS AUF EINGEBUNDENE BEDINGUNGEN FÜR FLÜGE INNERHALB DER USA

Nach den Gesetzen der USA sind Fluggesellschaften verpflichtet, ihre Passagiere über gewisse Regeln hinsichtlich Haftung, Anspruchsbearbeitung, usw. in Kenntnis zu setzen. CWT nimmt als Ihr Reisebüro die folgenden Bedingungen lediglich als Information auf:

Die Personenluftbeförderung zwischen Punkten innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika („USA“, einschließlich der Übersee-Territorien und -Besitzungen) unterliegt den jeweiligen Bedingungen der befördernden Fluggesellschaften, die über Bezugnahme hierin eingebunden und Teil des Beförderungsvertrags sind. Eingebundene Bedingungen können Folgendes beinhalten, sind aber nicht darauf beschränkt:

  1. Haftungsgrenzen für Personenschäden und Tod von Passagieren.
  2. Haftungsgrenzen für Gepäck, einschließlich zerbrechliche und verderbliche Waren, und verfügbare Exzendenten-Bewertungsdeckung (excess evaluation coverage).
  3. Anspruchsbeschränkung, einschließlich Fristen, in denen Passagiere ihren Anspruch oder ihre Klage gegen eine Fluggesellschaft einreichen müssen.
  4. Rechte der Fluggesellschaft auf Änderung der Bedingungen des Beförderungsvertrags.
  5. Regeln zu Reservierungen, Rückbestätigung von Reservierungen, Check-in-Zeiten und Beförderungsverweigerung.
  6. Rechte der Fluggesellschaft und Beschränkungen hinsichtlich der Haftung bei Verzug oder unterlassener Leistungserbringung, darunter Planungsänderungen, Ersatz einer/eines alternativen Fluggesellschaft/Flugzeugs und Flugumleitung.

Weitere Informationen zu den Punkten 1 bis 6 oben erhalten Sie an jedem US-Standort, wo Flugtickets verkauft werden. Sie haben das Recht, den vollständigen Wortlaut der Bedingungen jeder befördernden Fluggesellschaft am Flughafen und in den Ticket-Verkaufsstellen in der Stadt einzusehen. Sie haben ferner das Recht, auf Verlangen kostenlos den vollen Wortlaut der maßgebenden Bedingungen der befördernden Fluggesellschaft zu erhalten, die über Bezugnahme eingebunden sind. Informationen über die Beantragung des vollen Wortlauts der Bedingungen jeder Fluggesellschaft erhalten Sie an jedem US-Standort, wo Flugtickets verkauft werden. Die ausländische Luftbeförderung unterliegt den maßgebenden Tarifen der US-Regierung und anderer Regierungen.